Marktordnung

 

für die Mittelalterwoche vor dem 24. Spectaculum &

für das 24. Spectaculum zu Friesach am 25. und 26. Juli 2026

 

Veranstaltungszeiten Spectaculum:

Samstag, 25. Juli 2026, von 12.00 bis 24.00 Uhr,

Sonntag, 26. Juli 2026, von 11.00 bis 18.00 Uhr.

 

Anmeldeschluss

Spectaculum:              1. Mai 2026,

Lagerbereich

Dominikanerkloster:   längstens bis zum 8. Juli 2026, sofern Plätze frei sind

 

Veranstalter:              Stadtgemeinde Friesach

Organisation:              Mag. Heinrich Gressel / Stadtgemeinde Friesach

 

Allgemein

Die Marktordnung ist einzuhalten und den Weisungen der Veranstalterin Stadtgemeinde Friesach sowie dem Organisator Heinrich Gressel sind Folge zu leisten. Eine Liste der Verantwortlichen mit Kontaktdaten wird zur Verfügung gestellt. Bei Zuwiderhandlung gegen die Marktordnung und/oder Weisungen der Verantwortlichen behält sich die Veranstalterin vor, den/die Teilnehmer vom Festgelände zu verweisen.

Jeder Teilnehmer, jede Teilnehmerin hat sich selbst zu versichern (Haftpflicht, Unfall, Diebstahl, Wetterschäden, Schäden durch Dritte, am Stand, am Zelt, usw). Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung und leistet keinen Schadensersatz. Die Teilnahme am Spectaculum erfolgt auf eigenes Risiko.

 

Ordnung für Zeltlager/Markt

Die Mittelalterwoche und das Spectaculum finden bei jeder Witterung statt.

Die Zelt- und Standplätze in der Mittelalterwoche im Dominikanerkloster und die Standplätze für das Spectaculum in der Innenstadt werden von Heinrich Gressel eingeteilt. Die Einteilung darf nicht selbständig geändert werden.

 

Aufbau/Abbau

Zeltlager im Dominikanerkloster: Der Aufbau ist von Freitag, den 17. Juli 2026 bis Freitag, den 24. Juli 2026 jederzeit bis ca. 19.00 Uhr möglich. Der Abbau hat bis Montagabend, den 27.Juli 2026 zu erfolgen.

 

Marktstände in der Stadt: Die Aufbauarbeiten können am Freitag, den 24. Juli 2026, 13.00 Uhr, beginnen (in gewissen Bereichen der Landesstraße (Wienerstraße und Herrengasse – ausgenommen Fürstenhofplatz ab 18.00 Uhr), und müssen bis spätestens Samstag, den 25. Juli 2026 um 09:30 Uhr zur Standabnahme abgeschlossen sein.

 

Mit dem Abbau in der Stadt darf am Sonntag, den 26. Juli 2026 erst ab 18.00 Uhr begonnen werden; bis spätestens 22.00 Uhr muss er durchgeführt sein. Bei frühzeitigem selbständigem Abbau fällt eine Vertragsstrafe in der Höhe von Euro 240.-- an. Der Abfall muss in Tonnen und Müllsäcken deponiert werden. Der Wirtschaftshof der Stadtgemeinde Friesach holt den Müll ab.

 

 

Gewandung/Ausrüstung

Alle TeilnehmerInnen haben sich gemäß eines Mittelalterlichen Marktes (13. Jhdt.) „gewandet“ zu zeigen. Für die Teilnahme ist Kleidung nach historischen Vorlagen Pflicht. Es werden Gewandungen des gesamten Mittelalters akzeptiert mit Ausnahme der prunkvollen Gewandungen der Renaissance.

 

Offenes Licht

Bei der Verwendung von offenem Licht ist äußerste Vorsicht walten zu lassen! Jedes Zelt und jeder Stand muss für schnellstmögliche Löschmöglichkeiten sorgen. (Sand, Holzwassereimer, Decken – ein Feuerlöscher ist Pflicht).

 

Verpflichtende Ausstattung von Stand & Zelt

Jeder Stand und jedes Zelt müssen mit folgendem ausgestattet sein:

Þ       einem Hand-Feuerlöscher:

·         Pulverfeuerlöscher 6 kg oder 12 kg (Rating: 34A/183B, 10 LE) oder

·         Schaumfeuerlöscher 6 l oder 12 l (Rating: 34A/183B, 10 LE) mit gültiger Überprüfungsetikette

Þ       Taschenlampen für Notbeleuchtung

Þ       einem Erste Hilfe Verbandskasten (Auto)

Þ       1 Blecheimer mit Sand für Zigaretten & Feuerbekämpfung

Þ       1 Blecheimer mit Wasser gefüllt

Achtung: Flüssiggas ist am gesamten Gelände ausnahmslos verboten!

 

Verkaufsstand/-zelt

Alle Stände haben während der gesamten Marktzeit geöffnet und besetzt zu sein. Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.

 

Währung

Sie handeln Ihre Waren vorzugsweise mit Friesacher Pfennigen (1 Pfennig ist 1 Euro; 1⁄2 Pfennig ist 50 Cent). Das Wechseln der Pfennige in Euro ist bei den Wechselstuben während dem Festbetrieb bzw. nach dem Festbetrieb am Montag, den 27. Juli 2026, ab 08:30 Uhr in der Infostelle der Stadtgemeinde Friesach, Erdgeschoß, bis ca. 16 Uhr möglich. Während der Veranstaltung wird ein Wechsel-Team die Stände betreuen und Pfennige umwechseln.

 

Angebotene Waren & Verkaufsgegenstände

Die Ware hat dem mittelalterlichen Vorbild zu entsprechen. Daher dürfen keine Kunststoffwaren (Spielzeug, Blumenkränze, usw.) angeboten werden. Es dürfen nur Waren die auf dem Anmeldeformular angeführt sind verkauft werden.

 

Gesamtbild & Veranstaltervorrecht

Stand und Gewandung haben dem Mittelalter zu entsprechen. Kein Plastik, keine Marktschirme. Bei Zuwiderhandlung gegen die Marktordnung und Weisungen der Veranstalterin und ihren befugten Personen wird der Stand- oder Zeltbetreiber vom Organisator ohne Rückerstattung der Standgebühr des Festgeländes verwiesen werden.

 

Strom und Wasser

Strom für Kühler und Versorgungsgeräte wird gegen eine geringe Gebühr zur Verfügung gestellt. Strom für Beleuchtung wird nur nach Anmeldung in Ausnahmefällen genehmigt. Bei einer Beleuchtung mittels Strom ist darauf zu achten, dass diese indirekt ist und von den Besuchern nicht wahrgenommen werden kann - bitte auf das Gesamterscheinungsbild achten Wasseranschlüsse werden von der Veranstalterin gegen eine geringe Gebühr zur Verfügung gestellt. Der Bedarf (Anschlüsse, Menge und wofür) muss bei der Anmeldung bekannt gegeben werden. Die Herstellung der Anschlüsse obliegt der Veranstalterin.

 

Waffen

Scharfe Waffen sind grundsätzlich verboten, außer im Rahmen einer abgesicherten Vorführung oder nach Absprache mit der Veranstalterin. Armbrüste und Bögen dürfen nur in abgesicherten Bereichen nach Absprache mit der Veranstalterin verwendet werden.

 

Hunde

Vom Mitbringen von Hunden wird abgeraten. Wer Hunde mitnimmt hat diese gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (Leine, Maulkorb) und Regelungen (kein Gassiführen der Hunde auf den Grünflächen der Stadt oder im Dominikaner Garten) zu halten. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf die Nichteinhaltung von gesetzlichen Bestimmungen zurückzuführen sind.

 

Standgebühr

Je nach Sortiment – Handelsware oder eigenes Handwerk - Rücksprache mit Heinrich Gressel (+43 (0)676 53 96 462).

Die Standgebühr ist bis längstens 24. Juni 2026 einlangend auf ein Konto, das noch bekannt gegeben wird, zu überweisen. Bei Nichteinlangen der Standgebühr auf diesem Konto verfällt die Reservierung des Platzes und wird anderen Interessenten angeboten. Bei Rücktritt des Händlers von der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung der Standgebühr.

 

Informationen:    Mag. Heinrich Gressel MAS,
Tel.: +43 (0) 676 53 96 462             E-Mail: [email protected]

 

 

Lagerleben im Dominikanerkloster

 

 

Veranstaltungszeitraum:    Freitag, 17. Juli bis Sonntag, 26. Juli 2026

Anmeldeschluss:                längstens bis zum 8. Juli 2026, sofern Plätze frei sind

 

Informationen zum Lagerleben

ü   Lagerplatz im Obstgarten des Dominikanerklosters in Friesach. Größe nach Absprache mit dem Organisator des Lagerlebens.
Ansprechperson: Mag. Heinz Gressel (+43 (0) 676 53 96 462)

ü   früheste Anreise: Freitag, 17. Juli 2026 (oder nach Absprache mit Heinz Gressel)

ü   späteste Anreise: Freitag, 24. Juli 2026 bis 19 Uhr

ü   vorhanden sind:

o  Wasser

o  Stroh

o  Brennholz

o  Allgemein fürs Lager: WC; Duschmöglichkeiten

o  Freier Eintritt beim Spectaculum

o  Der Rückzug in den Stadtsaal im Kloster bei Unwetter ist möglich

Covid-19

Allen zum Zeitpunkt der Veranstaltung geltenden Covid-19 Verordnungen ist Folge zu leisten. Es wird einen eigenen Covid 19-Beauftragten geben. Muss die Veranstaltung coronabedingt abgesagt werden, aufgrund behördlicher Anordnungen oder nicht wirtschaftlich sinnvoll umsetzbarer Verordnungen, können keine Rechtsansprüche gestellt werden (Force Majeure). Bei einer Absage vor Beginn des Festes werden eingezahlte Standgebühren rückerstattet.

 

Einige Tage vor der Veranstaltung werden den Teilnehmern eine Festordnung mit allen wichtigen Informationen zugesendet.

 

Weitere Infos: www.spectaculum-friesach.at

 

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